Ersatzteilbezeichnung:  Bullgear Ersatzteil-Nr.: Maschinentyp: Zustand: generalüberholt
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Druckluft - Wartung und Beratung GmbH
Rechtliches AGB und Widerrufsrecht Impressum
Copyright by Druckluft - Wartung und Beratung GmbH Oktober 2020
I. Auftragserteilung Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer (DWB) über Beratung, Beschaffung von Zubehör und Verbrauchsmaterial, Fertigung von Spezialzubehör, Wartung und Reparaturen (von Verdichtern nebst Zubehör) sind verbindlich, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt; dies gilt auch für einen mündlich erteilten Auftrag sowie für Änderungen und Erweiterungen von bereits erteilten Aufträgen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dass der Auftraggeber kurzfristig nicht erreichbar ist, die Arbeiten notwendig sind und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu EURO 500,00 um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen von über EURO 500,00 um nicht mehr als 15 % erhöhen. II. Leistungen des Auftraggebers III. Fertigstellung Nach Beendigung der Arbeiten und erfolgtem Probelauf zur Überprüfung der Funktion des bearbeiteten Auftragsgegenstandes beim Auftraggeber bzw. in der Vertragswerkstatt des Auftragnehmers erstellt der Auftragnehmer einen Arbeits- und Aufwandsbericht zur Gegenzeichnung durch den Auftraggeber und zur Abrechnung. Durch seine Unterschrift erkennt der Auftraggeber die erbrachten Leistungen als ordnungsgemäß und vertragsgerecht an. Etwaige Beanstandungen hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Arbeits- und Aufwandsberichtes dem Auftragnehmer mitzuteilen. IV. Berechnung des Auftrages, Zahlungen Die Abrechnung erteilt der Auftragnehmer aufgrund der jeweils gültigen Arbeitspreise. Soweit Neuteile im Tauschverfahren zum Sonderpreis berechnet werden, setzt dies voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, unverzüglich zur Fälligkeit zu leisten. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung um mehr als 10 Tage nach Fälligkeitsdatum in Rückstand, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz/ Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Diese Zinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. V. Erweitertes Pfandrecht Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen seiner Forderungen aus früher durchgeführten Leistungen, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen und Lieferungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Macht der Auftragnehmer von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinen Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandverkaufsandrohung die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte, dem Auftragnehmer bekannte Anschrift des Auftraggebers, soweit eine etwa neue Anschrift nicht durch Auskunft des Einwohnermeldeamtes oder des Ordnungsamtes festgestellt werden kann. weiter