Willkommen auf der Homepage der 

 

Druckluft, Wartung und Beratung GmbH

 

Stand: 19. Nov 09

 

 

 

 

 

 

 .ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DWB Druckluft – Wartung und Beratung GmbH

 

 

I. Auftragserteilung
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer (DWB) über Beratung, Beschaffung von Zubehör und Verbrauchsmaterial, Fertigung von Spezialzubehör, Wartung und Reparaturen (von Verdichtern nebst Zubehör) sind verbindlich, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt; dies gilt auch für einen mündlich erteilten Auftrag sowie für Änderungen und Erweiterungen von bereits erteilten Aufträgen.
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dass der Auftraggeber kurzfristig nicht erreichbar ist, die Arbeiten notwendig sind und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu EURO 500,00 um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen von über EURO 500,00 um nicht mehr als 15 % erhöhen. 

II. Leistungen des Auftraggebers

III. Fertigstellung
Nach Beendigung der Arbeiten und erfolgtem Probelauf zur Überprüfung der Funktion des bearbeiteten Auftragsgegenstandes beim Auftraggeber bzw. in der Vertragswerkstatt des Auftragnehmers erstellt der Auftragnehmer einen Arbeits- und Aufwandsbericht zur Gegenzeichnung durch den Auftraggeber und zur Abrechnung. Durch seine Unterschrift erkennt der Auftraggeber die erbrachten Leistungen als ordnungsgemäß und vertragsgerecht an. Etwaige Beanstandungen hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Arbeits- und Aufwandsberichtes dem Auftragnehmer mitzuteilen.

IV. Berechnung des Auftrages, Zahlungen
Die Abrechnung erteilt der Auftragnehmer aufgrund der jeweils gültigen Arbeitspreise.

Soweit Neuteile im Tauschverfahren zum Sonderpreis berechnet werden, setzt dies voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, unverzüglich zur Fälligkeit zu leisten. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung um mehr als 10 Tage nach Fälligkeitsdatum in Rückstand, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz/ Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Diese Zinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten.

V. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen seiner Forderungen aus früher durchgeführten Leistungen, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen und Lieferungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Macht der Auftragnehmer von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinen Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandverkaufsandrohung die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte, dem Auftragnehmer bekannte Anschrift des Auftraggebers, soweit eine etwa neue Anschrift nicht durch Auskunft des Einwohnermeldeamtes oder des Ordnungsamtes festgestellt werden kann.

VI. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die gelieferten Teile und die in Auftrag gegebenen Arbeiten wie folgt:

Soweit durch den Auftragnehmer fehlerhafte Neuteile geliefert und eingebaut werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf Nachbesserung oder Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer. Ist der Fehler trotz mehrerer Nachbesserungsversuche nicht beseitigt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Entsprechendes gilt bei Teilen, die nach den Angaben des Auftragnehmers in dessen Auftrag bei Dritten angefertigt worden sind.
Soweit der Auftragnehmer fehlerhafte gebrauchte Austauschteile liefert, entfällt jede Gewährleistung darauf.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Probelauf ist zuvor mit dem Auftraggeber zeitlich abzustimmen. Die Kosten des Probelaufs trägt der Auftraggeber; mit Abschluss des Probelaufs und der beiderseitigen Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gilt die Leistung des Auftragnehmers als ordnungsgemäß erbracht und abgeschlossen.
Soweit der Auftragnehmer von ihm oder einem Dritten gefertigte Teile dem Auftraggeber zur Erprobung überlässt und diese Teile als zur Erprobung bestimmt kenntlich macht, entfällt jede Gewährleistung.
Soweit die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen fehlerhaft sind, beschränkt sich die Gewährleistung auf Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung. Schlägt diese nach mehreren Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Auftragnehmer hat sowohl bei Lieferungen als auch bei Leistungen mindestens drei Nachbesserungsversuche.
Soweit die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist, wird die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – auf ein Jahr verkürzt.  

VII. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verluste an den Auftragsgegenständen, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft; die Haftung wegen leicht fahrlässigen Handelns oder Unterlassens ist ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt und ersetzte Teile
An allen gelieferten und eingebauten Teilen, auch an Ersatz- und Tauschteilen, behält sich der Auftragnehmer bis zum vollständigen Ausgleich aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum vor.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gehen ersetzte Teile in das Eigentum des Auftragnehmers über. 

IX. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht. Anstelle etwaiger unwirksamer oder fehlender Bestimmungen sollen ihrem Sinn und Zweck entsprechende Regelungen gelten.

X. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen beiderseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand Saarlouis, sofern der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann ist, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
 

Stand: 18.11.09

 

 

Druckluft Wartung und Beratung GmbH
Im Wiesengrund 45
66787 Wadgassen

Telefon: +49 (0) 6834 / 95 695-0
Telefax: +49 (0) 6834 / 95 695-20

info@dwb-druckluft.de

 

Geschäftsführende Gesellschafter:

Roland Klein
 Handelsregister: HRB B 52689 Zentrales Handelsregister Saarbrücken

USt.-Id.:

DE 121636540
Allg. Geschäftsbedingungen